Freundeskreis der Leichtathleten des TV 1883 Gimmeldingen

Allgemeine Informationen

Im Mai 1989 haben 28 Personen an der Gründungsversammlung des „Freundeskreises der Leichtathleten des TV 1883 Gimmeldingen“ teilgenommen. Der Gründungsgrund war einfach: Wir wollen Leichtathletik im TV Gimmeldingen und für den TV Gimmeldingen möglichst erfolgreich betreiben.

Möchten auch Sie die Leichtathletik im TV Gimmeldingen unterstützen, so finden Sie hier ein Beitrittsformular und eine Spendenerklärung als PDF-Datei. Als Ansprechpartner steht der Abteilungsleiter der TVG-Leichtathletik

Lothar Spilke (Telefon 0 63 21 / 67 02 10)
Gelbwärts 14
67435 NW-Gimmeldingen

gerne zur Verfügung.

Derzeitiger Vorstand des Freundeskreises:

1. Vorsitzender: Markus Naumer
2. Vorsitzender: Dr. Markus Trompeter
Kassenwart: Karl Hoffmann

Satzung des Freundeskreises

1. Der im Jahre 1989 im Ortsteil Gimmeldingen der Stadt Neustadt/Weinstraße gegründete “Freundeskreis der Leichtathleten des TV 1883 Gimmeldingen“ mit Sitz in 67435 Neustadt-Gimmeldingen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2. Zweck des Freundeskreises ist die Pflege und Förderung der Leichtathletikabteilung.

3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Verwendung etwaiger Gewinne, ausschließlich für die satzungsgemäße Förderung der Leichtathleten.

4. Alle Mittel des Freundeskreises dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

5. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Freundeskreises.

6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Freundeskreises fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

7. Bei Auflösung oder Aufhebung des Freundeskreises oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Freundeskreises an den TV 1883 Gimmeldingen e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, das heißt, sportliche Zwecke zu verwenden hat.

8. Mitglied des Freundeskreises kann jede natürliche und juristische Person werden. Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt durch ein schriftliches Aufnahmegesuch (Vordruck). Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

9. Die Organe des Vereins sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der Beirat
  • der Vorstand

10. Eine Mitgliederversammlung mit Wahlen findet alle zwei Jahre und eine Jahresversammlung in jedem Jahr statt.

11. Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, die nicht im Vorstand vertreten sind. Er hat die Aufgabe, den Vorstand in wichtigen Angelegenheiten zu beraten. Seine Amtszeit ist ebenfalls zwei Jahre.

12. Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

  • 1. Vorsitzender
  • 2. Vorsitzender
  • Schatzmeister
  • Schriftführer (Pressewart)

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt, leitet den Freundeskreis und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich.

13. Der Abteilungsleiter der Leichtathletikabteilung sollte als Mitglied des Beirates oder als Schriftführer des Vorstandes wählbar sein bzw. gewählt werden.

14. Die Kasse des Freundeskreises wird in jedem Jahr durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer geprüft. Sie erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Schatzmeisters und des Vorstandes.

Die vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Neustadt/Weinstraße - Gimmeldingen, 05.05.1989.

gez. Robert Hummel (1. Vorsitzender) & Dr. Angelika Trompeter (2. Vorsitzende)



Oliver Hummel, 16.11.2002