Sportgaststätte im Gimmeldinger Tal

Zu verpachten ab 1.5.2012: Die Sportgaststätte des Turnvereins 1883 Gimmeldingen e.V., Im Tal 7, 67435 Neustadt/W..

In der "Alten Turnhalle" oberhalb des Sportplatzes des TV Gimmeldingen am Eingang des Gimmeldinger Tals gelegen, eignet sich unsere Gaststätte hervorragend als Ausgangspunkt und/oder Endstation von Spaziergängen und Wanderungen in den Pfälzerwald. Bitte folgen Sie der Beschilderung "Sportgaststätte TV im Tal".

Pächter: gesucht!
Telefon: 06321-68921
E-Mail: zur Zeit keine

Öffnungszeiten unserer Sportgaststätte im Tal (gültig ab 15.05.12)
Dienstag, Mittwoch, Freitag & Samstag: 17-22 Uhr
Sonntag: 10-18 Uhr
Montag und Donnerstag sind Ruhetage.

Auch die Turnhalle (inkl. kleiner Bühne) kann nach Maßgabe untenstehender Hallenordnung für Veranstaltungen bis ca. 100 Personen genutzt werden. Bei Interesse sprechen Sie bitte den Hallenwart bzw. den Pächter an.

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Hallenordnung für die TV-Sporthalle Im Tal

Für die Nutzung der Halle des TV 1883 Gimmeldingen ist der Hallenwart zuständig:
Horst Nikolay, Hainstr., 67435 Neustadt/W.-Gimmeldingen, Tel. 06321-69077

Die Halle steht allen Abteilungen des Vereins für sportliche Veranstaltungen zur Verfügung. Sofern der Belegungsplan es zulässt und unter Beachtung folgender Voraussetzungen kann sie jedoch auch für andere Zwecke genutzt werden:

  1. Der Gaststättenpächter kann nach Rücksprache mit dem Vorstand die Sporthalle für kommerzielle Veranstaltungen nutzen.
  2. Bei kommerziellen Veranstaltungen muss der Veranstalter mindestens die Getränke aus der Gaststätte beziehen. Je nach Art der Veranstaltung ist eine Kaution und/oder eine Nutzungsgebühr zu entrichten. GEMA-, Versicherungs- und evtl. anfallende andere Gebühren sind vom Ausrichter zu übernehmen, sofern mit dem Pächter keine anderen Vereinbarungen getroffen werden.
  3. Alle vom Vorstand beschlossene Veranstaltungen, dazu zählen auch Mitgliederversammlungen, Volkslauf, Jedermann-Turnier etc., sind vorrangig zu behandeln.
  4. Abteilungen des Vereins und ortsansässigen Vereinen steht die Halle für nicht-kommerzielle Zwecke (Jahresabschlussfeier, Theater- und Chorproben, Mitgliederversammlungen, Sitzungen, etc.) kostenlos zur Verfügung. Eine Bewirtschaftung darf dabei nur durch den Gaststättenpächter erfolgen.
  5. Nach einer Veranstaltung ist die Halle zu reinigen; Tische und Stühle sind nach Weisung des Hallenwarts so verstauen, dass der Sportbetrieb nicht behindert wird.


Oliver Hummel, 10.11.2007