Zu
verpachten ab 1.5.2012: Die Sportgaststätte
des Turnvereins 1883 Gimmeldingen e.V., Im Tal 7,
67435 Neustadt/W..
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In
der "Alten Turnhalle" oberhalb des Sportplatzes des TV Gimmeldingen am
Eingang des Gimmeldinger Tals
gelegen, eignet sich unsere Gaststätte hervorragend als Ausgangspunkt
und/oder Endstation von Spaziergängen und Wanderungen in den
Pfälzerwald. Bitte folgen Sie der Beschilderung "Sportgaststätte TV im
Tal".
Pächter:
gesucht!
Telefon:
06321-68921
E-Mail:
zur Zeit keine
Öffnungszeiten
unserer Sportgaststätte im Tal (gültig ab 15.05.12)
Dienstag, Mittwoch, Freitag & Samstag: 17-22 Uhr
Sonntag: 10-18 Uhr
Montag und Donnerstag sind Ruhetage.
Auch die Turnhalle (inkl. kleiner
Bühne) kann nach Maßgabe untenstehender Hallenordnung für
Veranstaltungen bis ca. 100 Personen genutzt werden. Bei Interesse
sprechen Sie bitte den Hallenwart bzw. den Pächter an.
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| Hallenordnung für die TV-Sporthalle Im Tal
Für die Nutzung der Halle des TV 1883 Gimmeldingen ist
der Hallenwart zuständig:
Horst Nikolay, Hainstr., 67435 Neustadt/W.-Gimmeldingen, Tel.
06321-69077
Die Halle steht allen Abteilungen des Vereins für
sportliche Veranstaltungen zur Verfügung. Sofern der Belegungsplan es
zulässt und unter Beachtung folgender Voraussetzungen kann sie jedoch
auch für andere Zwecke genutzt werden:
- Der Gaststättenpächter kann nach Rücksprache mit dem
Vorstand die Sporthalle für kommerzielle Veranstaltungen nutzen.
- Bei kommerziellen Veranstaltungen muss der
Veranstalter mindestens die Getränke aus der Gaststätte beziehen. Je
nach Art der Veranstaltung ist eine Kaution und/oder eine
Nutzungsgebühr zu entrichten. GEMA-, Versicherungs- und evtl.
anfallende andere Gebühren sind vom Ausrichter zu übernehmen, sofern
mit dem Pächter keine anderen Vereinbarungen getroffen werden.
- Alle vom Vorstand beschlossene Veranstaltungen, dazu
zählen auch Mitgliederversammlungen, Volkslauf, Jedermann-Turnier etc.,
sind vorrangig zu behandeln.
- Abteilungen des Vereins und ortsansässigen Vereinen
steht die Halle für nicht-kommerzielle Zwecke (Jahresabschlussfeier,
Theater- und Chorproben, Mitgliederversammlungen, Sitzungen, etc.)
kostenlos zur Verfügung. Eine Bewirtschaftung darf dabei nur durch den
Gaststättenpächter erfolgen.
- Nach einer Veranstaltung ist die Halle zu reinigen;
Tische und Stühle sind nach Weisung des Hallenwarts so verstauen, dass
der Sportbetrieb nicht behindert wird.
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