Satzung

Ein Verein, der als e.V. in das Vereinsregister eingetragen werden will, braucht eine schriftliche Satzung. Diese Satzung muss den Anforderungen des BGB genügen (§§ 56-60 BGB).

Die Satzung  spiegelt die Ziele, den Zweck, die Organisation der Vereinsarbeit und der Gremien usw. wieder.

Die Satzung

  • beschreibt die Struktur des Vereins und
  • ist das Handwerkszeug des Vorstands bei der Führung des Vereins.

Änderungen der Satzung werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Ordnungen

Die Satzung eines Vereins regelt die allgemeinen Grundentscheidungen, Details werden in den Vereinsordnungen ausgearbeitet. Vereinsordnungen führen also die Bestimmungen der Satzung aus.

Während Änderungen der Satzung ins Vereinsregister eingetragen werden müssen, ist dies bei Ordnungsänderungen nicht der Fall. Sie sind damit einfach, schnell und unkompliziert zu handhaben.

Für den Erlass von Vereinsordnungen ist gemäß §15 unserer Satzung der geschäftsführende Vorstand zuständig. Bisher wurden folgende Ordnungen beschlossen: